|
Geburt
Nach dem deutschen Hebammengesetz sind Hebammen berechtigt, normal
verlaufende Geburten ohne Mitwirkung einer Frauenärztin* zu begleiten, Frauenärztinnen
dagegen dürfen keine Geburten ohne Anwesenheit einer Hebamme
betreuen.
Sobald bei einer Geburt etwas „nicht normales“ auftritt,
ist die Hebamme verpflichtet, eine Frauenärztin hinzuzuziehen.
In der Praxis sieht das im Bereich Bielefeld-Gütersloh
so aus:
- Es gibt Geburtskliniken mit angestellten Hebammen im Schichtdienst.
- Einige Geburtskliniken haben zusätzlich Verträge mit
Beleghebammen.
- Einige Hebammen begleiten Hausgeburten.
- In Bielefeld gibt es ein Geburtshaus, das von Hebammen
geleitet wird.
Während einer Geburt, egal wo sie stattfindet, hat
eine Hebamme folgende Aufgaben:
- Überwachung der Vitalzeichen (Temperatur, Puls, Blutdruck)
der Mutter
- Überwachung der kindlichen Herztöne
- Kontrolle der Gebärmutter auf ausreichende Wehentätigkeit
und Geburtsfortschritt
- Unterstützung der Mutter beim Veratmen der Wehen
- Anbieten von geburtserleichternden Maßnahmen
- Gabe von leichten Schmerzmitteln, wenn gewünscht
- Vaginale Untersuchungen, wenn notwendig
- Unterstützung der Mutter beim Herausschieben des Kindes
- Dammschutz, aber auch Schneiden eines Dammschnittes,
wenn nötig
- Nähen von Geburtsverletzungen (in der Klinik macht dies meistens
eine Frauenärztin)
- Wiegen und Messen des Kindes
- Kontrolle der Nachgeburt auf Vollständigkeit
- Kontrolle der Gebärmutter nach der Geburt
- Hilfestellung beim ersten Stillen
- Ausreichende Dokumentation
- Ausfüllen eines Statistikbogens für die außerklinische
Geburtshilfe (nicht bei Geburten im Krankenhaus)
(Anm.: Ergebnisse
der sogenannten Perinatalstatistik sind zu finden unter www.quag.de)
- Hebammen müssen in der Lage sein, mit geburtshilflichen
Notfällen
umzugehen, bis eine Ärztin hinzukommt.
Für die Begleitung einer Beleg- oder Hausgeburt und einer Geburt
im Geburtshaus vereinbaren Hebamme und werdende Eltern einen Behandlungsvertrag. In einem Vorgespräch wird geklärt, ob es Gründe
gibt, die gegen eine Geburt zu Hause oder im Geburtshaus sprechen.
Es findet eine ausführliche Aufklärung über mögliche
Risiken statt, und die Hebamme verpflichtet sich, ab drei Wochen
vor dem errechneten Geburtstermin rund um die Uhr erreichbar zu sein.
Für eine Beleg-, Geburtshaus- oder Hausgeburt sollten Sie so früh wie möglich Kontakt zu einer Hebamme aufnehmen.
zurück
* Wegen der besseren Lesbarkeit verwenden wir bei der Nennung von
(Berufs-)Gruppen die weibliche Bezeichnung, gemeint sind jeweils
weibliche und männliche Vertreter.
|