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Schwangerenvorsorge durch HebammenHebammen begleiten Frauen in der Schwangerschaft von Anfang an. Nach den Mutterschaftsrichtlinien findet zu Beginn der Schwangerschaft alle vier Wochen eine Vorsorgeuntersuchung statt, ab der 32. Schwangerschaftswoche alle zwei Wochen. Bis auf die Ultraschalluntersuchungen (um die 12., die 22. und die 32. Woche herum) können und dürfen Hebammen alles tun, was auch die Frauenärztinnen* machen. Das bedeutet im Einzelnen:
Hinzu kommt die Möglichkeit, mit der Hebamme in Ruhe über Befürchtungen und Ängste im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt zu sprechen. Auch eine ausführliche Beratung über Ernährung, Genussmittel, Medikamente, Sport, Reisen, Berufstätigkeit und Lebensführung gehören dazu. Darüber hinaus hat die Hebamme viele Möglichkeiten, Schwangerschaftsbeschwerden wie z.B. Sodbrennen, schwere Beine, Verstopfung, Krampfadern, Übelkeit, Wadenkrämpfe und anderes zu lindern. Sollte eine Risikoschwangerschaft vorliegen, kann die Hebamme in Zusammenarbeit mit der behandelnden Frauenärztin die Vorsorgen durchführen. Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die Hebammenvorsorge,
verschiedene private Kassen jedoch nicht. * Wegen der besseren Lesbarkeit verwenden wir bei der Nennung von (Berufs-)Gruppen die weibliche Bezeichnung, gemeint sind jeweils weibliche und männliche Vertreter.
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