Wochenbett

Hebammenbetreuung umfasst den Zeitraum vom Tag der Geburt bis zum Ende des Wochenbettes (8 Wochen) bzw. der Stillzeit.

Die Hebamme besucht Mutter und Kind zu Hause anfangs täglich, später, wenn erforderlich, in größeren Abständen.

Die Wochenbettbetreuung umfasst:

  • Stillanleitung und Unterstützung bei Stillproblemen
  • Beobachtung des Neugeborenen, insbesondere die Abheilung des Nabels, des Trinkverhaltens und der Gewichtszunahme
  • Informationen zur Pflege des Kindes, zur Allergieprophylaxe und vielem mehr
  • Kontrolle der Gebärmutterrückbildung
  • Versorgung von möglichen Geburtsverletzungen, bei Kaiserschnitt der OP-Naht
  • Beckenboden-Übungen
  • Ernährung in der Stillzeit
  • Verhütungsberatung
  • Unterstützung in besonderen Situationen

Frauen, die eine Fehl- oder Totgeburt erlebt haben, bedürfen in besonderer Weise der Unterstützung durch eine Hebamme im Wochenbett. Dies gilt auch, wenn ein Kind krank oder behindert geboren wird oder nach der Geburt verstirbt. Auch in diesen Situationen werden die Kosten für die Hebammenhilfe von den Krankenkassen übenommen.
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Hebammenhilfe ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und kann von jeder Frau in Anspruch genommen werden.